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BGH, 05.03.2003 - 2 StR 516/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision ; Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels; Vorgelesene und genehmigte Erklärung ; Beweiskraft des Protokolls nach § 274 Strafprozessordnung (StPO); Unwiderruflichkeit und ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung - …
Auszug aus BGH, 05.03.2003 - 2 StR 516/02
Der Rechtsmittelverzicht schließt hier die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH NStZ 1997, 611).
- BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03
Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten …
Dies ist auch Rechtsprechung des 2. Strafsenats (vgl. insoweit nur Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92) und stellt die Begründung dafür dar, daß gerade bei einem Rechtsmittelverzicht eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu u.a. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 - 2 StR 120/03; vom 5. März 2003 - 2 StR 516/02; vom 24. Oktober 2001 - 2 StR 422/01).